Vincent-Phi Nguyen Foto & Media – Marienweg 4 – 53557 Bad Hönningen
+49 1520 1789433 – info@vincent-fotomedia.de – www.vincent-fotomedia.de
USt-IdNr. DE444012438
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Stand: Mai 2025
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Angebot
Vincent-Phi Nguyen ist als Foto- und Filmproduzent tätig und bietet professionelle Dienstleistungen im Bereich der Fotografie und Videoproduktion an. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:
- die Konzeption, Planung und Durchführung von Foto- und Videoaufnahmen,
- die Bearbeitung, Nachbearbeitung und der Schnitt des erstellten Materials,
- die Bereitstellung der finalen Inhalte in digitaler oder physischer Form gemäß vorheriger Absprache.
Die Leistungen richten sich sowohl an private Auftraggeber (z. B. für Hochzeiten, Porträts, Events) als auch an gewerbliche Kunden, wie Unternehmen, Agenturen und Selbstständige, die Foto- und Videomaterial für Werbung, Imagefilme, Social Media, Dokumentationen oder andere professionelle und private Zwecke benötigen.
§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1.1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Fotografen einerseits ihren und seinen Kunden andererseits, soweit nicht in Einzelfällen Abweichungen schriftlich vereinbart werden, oder gesetzliche Bestimmungen der Wirksamkeit entgegenstehen.
Abweichungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Vorbehalte oder die Aufhebung der AGB, teilweise oder im Ganzen, die nicht schriftlich vereinbart wurden, sind unwirksam.
(1.2) Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie finden nur dann Anwendung, wenn sie der Fotograf unter Verzicht auf die Wirksamkeit der eigenen AGB schriftlich anerkannt hat.
(1.3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Fotograf in Kenntnis abweichenderBedingungen des Vertragspartners Lieferungen und/oder Leistungen für den Vertragspartner vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Angebot. Vertragsabschluss
(2.1) Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich bis zum Vertragsabschluss.
(2.2) Zum Abschluss eines Vertrags kommt es, indem der Auftraggeber ein von dem Fotografen gemachtes Angebot in Schrift- oder Textform annimmt, oder umgekehrt, wenn der Fotograf ein von dem Auftraggeber gemachtes Angebot annimmt.
(2.3) Ein Vertrag kommt weiterhin zustande, wenn der Auftraggeber eine Anzahlung leistet.
(2.4) Mit der Buchung oder Anzahlung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.
(2.5) Die im Angebot aufgeführten Preise sind Richtpreise und keine garantierten Festpreise. Leistungen, die über das Angebot hinausgehen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und erhöhen entsprechend des Gesamtbetrags.
§ 3 Leistungen (Vertragsfreiheit)
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem individuell abgeschlossenen Vertrag. Der Fotograf erbringt seine Leistungen im Rahmen künstlerischer Freiheit und eigener Stilrichtung. Reklamationen hinsichtlich Bildauffassung, -gestaltung oder der Motivauswahl sind ausgeschlossen. Die Lieferung der final bearbeiteten Fotos/Videos erfolgt in der Regel innerhalb von 30 Werktagen nach dem Shooting, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Angemessene Änderungswünsche nach Übergabe sind einmalig kostenfrei. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen (BGB § 614, § 632)
(4.1) Die Vergütung für die Auftragsrealisierung ist einvernehmlich nach Bekanntgabe aller Projektparameter zu vereinbaren. Die Vergütung kann in den konkretisierenden Projektverträgen als Festpreis oder als Zeitvergütung nach Stunden vereinbart werden.
(4.2) Die Vergütung beinhaltet neben dem Honorar des Fotografen alle erstattungsfähigen Kosten, welche dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsrealisierung entstehen.
(4.3) Soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung nach Vertragsabschluss und gemäß Zahlungsbedingungen dieser AGB fällig.
(4.4) Bei Überschreitung des vereinbarten Leistungsumfangs können Zusatzkosten gem. der allgemeinen Preisliste des Fotografen berechnet werden.
(4.5) Die angegebenen Preise sind Nettopreise, auf die unter Umständen die jeweils aktuelle gesetzliche Umsatzsteuer fällig werden kann, soweit die Werkleistung nicht nach Anwendung des Paragrafen 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) keiner Mehrwertsteuer unterliegt.
§ 5 Anzahlung und Fälligkeit (BGB § 320 ff., Leistungsverweigerung & Verzug)
(5.1) Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrags fällig, welche nicht erstattungsfähig ist.
(5.2) Der Restbetrag ist bei Aushändigung des Werkes fällig, netto Kasse ohne Abzug.
(5.3) Das Werk kann physisch durch Übergabe von Ausdrucken, Fotografien, oder elektronisch durch Übermittlung von Bild-, Video- und Audiodateien ausgehändigt werden.
(5.4) Es gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.
§ 6 Rücktritt und Stornierung (BGB § 323 ff. Rücktrittsrechte; höhere Gewalt = § 275 BGB)
(6.1) Die vereinbarten Termine für Einzelaufträge sind verbindlich.
(6.2) Bei Stornierung durch den Kunden gelten die im Vertrag vereinbarten Bedingungen. Bei einer Stornierung fällt grundsätzlich eine Stornogebühr von mindestens 25 % der vereinbarten Gesamtsumme an. Erfolgt die Stornierung weniger als 45 Tage vor dem vereinbarten Termin bei Hochzeiten und Events bzw. weniger als 7 Tage bei allen anderen Aufträgen, ist der Fotograf berechtigt, ein Ausfallhonorar gemäß § 648 BGB in Höhe von bis zu 80 % des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen.
(6.3) Soweit sie in komplexen Projektrealisierungen vereinbart werden, sind von dem Fotografen genannten Termine und Fristen als annähernde Leistungszeit zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
(6.4) Im Fall höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z. B. Betriebsstörungen, Streik und/oder Aussperrung bei Dritten (auf deren Mitwirkung der Fotograf angewiesen ist), behördlichen Zugriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Unregelmäßigkeiten bei der Materialbeschaffung, Krankheit usw. – verlängert sich die Leistungsfrist in angemessenem Umfang, wenn der Fotograf dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Fotograf von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Verzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sollte der Fotograf bereits Teilleistungen zur Auftragserledigung erbracht haben und diese mangelfrei sein, sind diese anteilig in dem Verhältnis zu vergüten, wie die bereits erledigten Arbeiten zum Gesamtergebnis stehen.
§ 7 Haftung (BGB § 276, § 280 ff. – Haftung & Schadenersatz)
(7.1) Der Fotograf sowie seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen haften nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Gleiches gilt für die Haftung des Fotografen für Schäden aufgrund von Fehlern seiner Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind.
(7.2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(7.3) Für Schäden oder Verlust von Bildmaterial nach Übergabe wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber haftet für Schäden am Equipment, die durch ihn oder seine Gäste verursacht werden. Bei technischen Defekten trotz sorgfältiger Vorbereitung kann der Fotograf nicht haftbar gemacht werden, verpflichtet sich jedoch zu einer angemessenen Ersatzleistung.
(7.4) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(7.5) Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte (Urheberrechtsgesetz – UrhG § 2, § 31)
(8.1) Alle durch den Fotografen erstellten Werke unterliegen dem ausschließlichen Urheberrecht des Fotografen. Dies gilt auch dann, wenn der Fotograf nach Vorgaben des Auftraggebers arbeitet.
(8.2) Der Fotograf räumt nach vollständiger Bezahlung des Werklohns dem Auftraggeber einfache Nutzungsrechte für private Zwecke ein (z. B. Social Media, Drucke).
(8.3) Alle darüberhinausgehenden Nutzungen, Änderungen am Werk, Reproduktionen und Verbreitungen jeglicher Art sind, soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, honorarpflichtig und nur nach vorherigen schriftlichem Einverständnis des Fotografen zulässig.
(8.4) Eine kommerzielle Nutzung (z. B. Werbung, Unternehmenswebseiten) ist nur im Zusammenhang mit einem Business-Shooting oder mit schriftlicher Zustimmung des Fotografen erlaubt. Eine Weiterveräußerung oder Nutzung für Kino und TV bedarf der schriftlichen Zustimmung.
(8.5) Der Fotograf darf die Aufnahmen zu eigenen Werbezwecken verwenden, sofern dem nicht schriftlich widersprochen wurde.
§ 9 Bildbearbeitung und Auswahl (Teil des Urheberrechts & künstlerische Freiheit)
(9.1) Die Auswahl und Bearbeitung der Bilder erfolgten ausschließlich durch den Fotografen.
(9.2) Rohdaten (RAW-Dateien) werden grundsätzlich nicht kostenfrei herausgegeben.
(9.3) Weitere Änderungswünsche nach Übergabe der finalen Dateien sind kostenpflichtig und nur nach Absprache möglich.
§ 10 Speicherung und Archivierung (vertragliche Nebenpflicht, keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Fotografen)
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die Bilddaten nach Übergabe dauerhaft zu speichern. Eine Nachbestellung ist nur möglich, solange die Daten noch vorhanden sind. Auftraggebern wird empfohlen, die erhaltenen Dateien eigenständig zu sichern.
§ 11 Datenschutz (DSGVO Art. 6, Art. 13 ff.)
Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung sowie zur Erfüllung steuerlicher Aufbewahrungspflichten. Näheres regelt die separat ausgehändigte Datenschutzerklärung gemäß DSGVO.
§ 12 Schlussbestimmungen
(12.1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Leistungsort, ansonsten, soweit zulässig, der für den Geschäftssitz des Fotografen zuständige Gerichtsort Koblenz, Bundesrepublik Deutschland.
(12.2) Die Rechtsbeziehung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(12.3) Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ist Gerichtsstand, soweit die vertragsschließenden Parteien Kaufleute, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, das im Gerichtsbezirk des Landgerichts Koblenz sachlich zuständige Gericht.
(12.4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
§ 13 Salvatorische Klausel
(13.1) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Vereinbarungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
(14.2) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
§ 15 Gültigkeitsdauer der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Fotografen Vincent-Phi Nguyen gelten für sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit Bild- oder Videogestaltung sowie Nebenleistungen sowohl in eigener Gestaltung, oder nach den Vorgaben des Auftraggebers sowie für damit verbundene Werk-, oder Dienstleistungen. Sie treten am 01.06.2025 in Kraft und bleiben bis zu ihrer Änderung gültig.